Erbrecht bei Neubewertung der Immobilie
Haus geerbt und nun?
Gutachter helfen nach der Reform des Erbrechts bei der Neubewertung von Immobilien.
Die neuen Regeln zum Erbrecht sind beschlossen. Für Immobilien hat das Reformpaket eine bedeutende Änderung gebracht: Sie werden künftig höher bewertet. Über den Wert des Hauses oder der Eigentumswohnung ergibt sich der Steueranteil, der an den Fiskus geht.
Da will niemand mehr zahlen, als er muss. Um den genauen Wert der Immobilie zu ermitteln, ziehen Erben und Erbengemeinschaften daher am besten Sachverständige zurate - dann sind sie auf der sicheren Seite.
Bislang wurden Immobilien im Durchschnitt nur mit etwa 50 bis 80 Prozent des Verkehrswertes bewertet. Das Bundesverfassungsgericht trug dem Gesetzgeber aber eine Gleichbehandlung aller Erbsachen - etwa Immobilie und Barvermögen - auf, so der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Info-Quelle Süddeutsche.de